Allgemeinverfügung Erlaubte Schneesportrouten

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Erlaubte Schneesportrouten in den eidgenössischen Jagdbanngebieten Chrauchtal (43) gemäss Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben g der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ).

Das Departement Bau und Umwelt verfügt:

  1. Im eidgenössischen Jagdbanngebiet Chrauchtal (43) sind Skitouren und Schneeschuhtouren nur auf den ausgeschiedenen Routen gemäss Anhang 1 erlaubt.
  2. Das unberechtigte Verlassen der Routen wird mit Ordnungsbussen geahndet.
  3. Der direkte Zu- und Weggang für Berechtigte zu Gebäuden ist jederzeit erlaubt, auch wenn hierfür die Routen verlassen werden müssen.
  4. Die erlaubten Routen werden auch durch das Bundesamt für Landestopografie publiziert.
  5. Aus der Festlegung der Routen erwachsen dem Kanton keine Unterhaltspflichten. Zudem können an den Kanton keine Haftungsansprüche oder Entschädigungsforderungen gestellt werden. 
  6. Routenoptimierungen sind von der Abteilung Jagd und Fischerei vor deren Publikation durch das Bundesamt für Landestopografie auf ihre Wildtierverträglichkeit zu überprüfen und zu genehmigen.
  7. Wesentliche Anpassungen, neue Routen oder das Streichen von Routen bedürfen einer Anpassung des entsprechenden Anhangs und müssen durch das Departement Bau und Umwelt erfolgen.
  8. Schriftliche Mitteilung gemäss separater Liste der Eröffnungsadressatinnen und -adressaten.
  9. Die Allgemeinverfügung tritt der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Einsprachen auf den 1. Dezember 2023 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Der Entscheid kann beim Departement Bau und Umwelt oder unter www.gl.ch -> Jagd und Fischerei -> Jagd -> Allgemeinverfügung Schneesportrouten eingesehen werden.

Departement Bau und Umwelt
Kaspar Becker, Landesstatthalter

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