Verkehrsbeschränkungen Gemeinde Glarus Nord

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Auf Antrag der Gemeinde Glarus Nord verfügt die Kantonspolizei Glarus in Anwendung von Art. 3 SVG, Art. 107 SSV sowie Art. 1 EG zum SVG folgende Verkehrsbeschränkungen in Mollis:

  1. Aufgrund der Anpassungen des bestehenden Parkplatzkonzeptes auf dem Gemeindegebiet Glarus Nord, in Mollis, Wydeli Parzelle 1, erfolgen die nachstehend aufgeführten Änderungen:
    1. Zone 2 (rot)

Parkplatzstandort Nr. 50 (Mollis, Wydeli Parzelle 1)
Die Parkplätze Wydeli werden neu erstellt und der Parkraum-Zone 2, rot zugewiesen. Ebenfalls wird ein Parkfeld für Gehbehinderte erstellt.
Längsparkierung gemäss Markierung
Total: 22 PP, SSV Farbe weiss (bestehend)
Signal – Nr. 4.18 «Parkieren mit Parkscheibe»
mit Zusatztext:
«max. 4 Stunden»
sowie «Mit Parkberechtigung Glarus Nord (Zone 2) unbeschränkt»
Markierung und Signalisation von einem Parkfeld für Gehbehinderte:
Parkieren gestattet, Signal - Nr. 4.17
Zusatz für Gehbehinderte, Signal - Nr. 5.14
Bodenmarkierung gemäss VSS-Nr. 640.850a, SSV Farbe gelb

  1. Die detaillierten Projektunterlagen zu den Änderungen können auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord unter https://www.glarus-nord.ch/parking eingesehen werden. Für Fragen steht die Mailadresse parking@glarus-nord.ch zur Verfügung.
  1. Sämtliche Parkfelder innerhalb der Zonen werden markiert. Die mit den Plänen und Zonenvorschriften im Widerspruch stehenden Signalisationen und Markierungen, wie Parkplatztafeln, Parkfelder, Halteverbotslinien etc. werden hiermit aufgehoben oder angepasst.
  1. Diese Verkehrsbeschränkungen treten mit dem Aufstellen der entsprechenden Signaltafeln in Kraft.
  1. Zuwiderhandlungen gegen diese rechtsgültig signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung von Art. 90 SVG bestraft.
  1. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich, mit Begründung, bei der Kantonspolizei, Spielhof 12, 8750 Glarus, Einsprache erhoben werden.
     

Polizeikommando Glarus

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