Auf Antrag der Gemeinde Glarus Nord verfügt die Kantonspolizei Glarus in Anwendung von Art. 3 SVG, Art. 107 SSV sowie Art. 1 EG zum SVG folgende Verkehrsbeschränkungen in Mollis:
- Aufgrund der Anpassungen des bestehenden Parkplatzkonzeptes auf dem Gemeindegebiet Glarus Nord, in Mollis, Wydeli Parzelle 1, erfolgen die nachstehend aufgeführten Änderungen:
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- Zone 2 (rot)
Parkplatzstandort Nr. 50 (Mollis, Wydeli Parzelle 1)
Die Parkplätze Wydeli werden neu erstellt und der Parkraum-Zone 2, rot zugewiesen. Ebenfalls wird ein Parkfeld für Gehbehinderte erstellt.
Längsparkierung gemäss Markierung
Total: 22 PP, SSV Farbe weiss (bestehend)
Signal – Nr. 4.18 «Parkieren mit Parkscheibe»
mit Zusatztext:
«max. 4 Stunden»
sowie «Mit Parkberechtigung Glarus Nord (Zone 2) unbeschränkt»
Markierung und Signalisation von einem Parkfeld für Gehbehinderte:
Parkieren gestattet, Signal - Nr. 4.17
Zusatz für Gehbehinderte, Signal - Nr. 5.14
Bodenmarkierung gemäss VSS-Nr. 640.850a, SSV Farbe gelb
- Die detaillierten Projektunterlagen zu den Änderungen können auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord unter https://www.glarus-nord.ch/parking eingesehen werden. Für Fragen steht die Mailadresse parking@glarus-nord.ch zur Verfügung.
- Sämtliche Parkfelder innerhalb der Zonen werden markiert. Die mit den Plänen und Zonenvorschriften im Widerspruch stehenden Signalisationen und Markierungen, wie Parkplatztafeln, Parkfelder, Halteverbotslinien etc. werden hiermit aufgehoben oder angepasst.
- Diese Verkehrsbeschränkungen treten mit dem Aufstellen der entsprechenden Signaltafeln in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese rechtsgültig signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung von Art. 90 SVG bestraft.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich, mit Begründung, bei der Kantonspolizei, Spielhof 12, 8750 Glarus, Einsprache erhoben werden.
Polizeikommando Glarus