Verkehrsbeschränkungen Gemeinde Glarus Nord

  • Details
  • New
  • Delete
  • Browser defaults
  • Element bearbeiten
  • Browser defaults

Auf Antrag der Gemeinde Glarus Nord verfügt die Kantonspolizei Glarus in Anwendung von Art. 3 SVG, Art. 107 SSV sowie Art. 1 EG zum SVG folgende Verkehrsbeschränkungen in Bilten:

  1. Aufgrund der Anpassungen des bestehenden Parkplatzkonzeptes auf dem Gemeindegebiet Glarus Nord, in Bilten, Elmenweg Parzelle 324 sowie Landstrasse Parzelle 56, erfolgen die nachstehend aufgeführten Änderungen:
    1. Zone 2 (rot) Aufhebung

Parkplatzstandort Nr. 02 (Elmenweg Parzelle 324)
24 PP auf der Parzelle 324 werden aufgehoben
Senkrechtparkierung
Signal – Nr. 4.18 «Parkieren mit Parkscheibe»
mit Zusatztext:
«max. 4 Stunden»
sowie «mit Parkberechtigung der Gemeinde Glarus Nord (Zone 2) unbeschränkt

    1. Zone 2 (rot) Aufhebung

Parkplatzstandort Nr. 13 (Landstrasse Parzelle 56)
7 PP auf der Parzelle 56 werden aufgehoben
Längsparkierung
Signal – Nr. 4.18 «Parkieren mit Parkscheibe»
mit Zusatztext:
«max. 4 Stunden»
sowie «mit Parkberechtigung der Gemeinde Glarus Nord (Zone 2) unbeschränkt

  1. Die detaillierten Projektunterlagen zu den Änderungen können auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord unter https://www.glarus-nord.ch/parking eingesehen werden. Für Fragen steht die Mailadresse parking@glarus-nord.ch zur Verfügung.
  1. Sämtliche Parkfelder innerhalb der Zonen werden markiert. Die mit den Plänen und Zonenvorschriften im Widerspruch stehenden Signalisationen und Markierungen, wie Parkplatztafeln, Parkfelder, Halteverbotslinien etc. werden hiermit aufgehoben oder angepasst.
  1. Diese Verkehrsbeschränkungen treten mit dem Aufstellen der entsprechenden Signaltafeln in Kraft.
  1. Zuwiderhandlungen gegen diese rechtsgültig signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung von Art. 90 SVG bestraft.
     
  2. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich, mit Begründung, bei der Kantonspolizei, Spielhof 12, 8750 Glarus, Einsprache erhoben werden.

Polizeikommando Glarus

Amtsblatt des Kantons Glarus

Herzlich willkommen beim digitalen Amtsblatt des Kantons Glarus. Seit Januar 2021 ist die Onlineversion des Amtsblattes massgebend.

Selbst publizieren

Die Nutzung des Publikationsdienstes des Kantons Glarus setzt eine Registrierung voraus. Ihr Registrierungsantrag wird durch eine Redaktionsstelle geprüft. 

Redaktionsschluss / Gebühren

Das Amtsblatt des Kantons Glarus ist das offizielle Publikationsorgan für amtliche Bekanntmachungen. Anzeigen zu Werbezwecken werden keine veröffentlicht.

Amtsblatt abonnieren

Durch eine Registrierung erhalten Sie Zugriff auf zusätzliche Dienste wie E-Mail-Abonnemente. Damit profitieren Sie von erweiterten Services.
Datum auswählen