Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Installation innenaufgestellte Luft-/Wasserwärmepumpe, Gäsistrasse 13, 8872 Weesen (GB Filzbach), Parzelle Nr. 30, LB-Nr. 320, Übriges Gemeindegebiet (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, 8752 Näfels, zur Einsichtnahme auf. Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen zum Baugesuch auf unserer Homepage www.glarus-nord.ch, Services Baugesuche, einzusehen.
Der Gemeinderat
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflagefrist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privatrechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.