Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Ersatz zweier Fenster durch Balkontür, Parzelle Nr. 874, Staldeli 6, Linthal, Übriges Gemeindegebiet (Bauen ausserhalb Bauzone; nicht zonenkonform; standortgebunden)gemäss den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 101, 8773 Haslen, zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflagefrist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privatrechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.