Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Wiederherstellung Viehtriebweg Werben, Parzelle Nr. 800, Mühlebachtal, Engi, Landwirtschaftszone, Wald, (Bauen ausserhalb Bauzone; zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Ausnahmebewilligung für Eingriff in Gewässerraum gem. Art. 37 GschG erforderlich. Ausnahmebewilligung für Eingriff in Ufervegetation gem. Art. 22 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 7 kVABS erforderlich.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 101, 8773 Haslen, zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflagefrist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privatrechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.